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Kryptowährung und Steuern
Für den Privatnutzer von Bitcoins, Ether und anderen Coins ist im Wesentlichen relevant, wie die Veräußerung besteuert wird. Eine Veräußerung ist z.B. der Verkauf von Bitcoins gegen Euro über eine Handelsplattform. Einen Veräußerungstatbestand stellt aber auch der Einsatz von Bitcoins als Zahlungsmittel dar.
Abgesehen von der Besteuerung des schlichten An- und Verkaufs von Kryptowährungen über eine Börse, stellt sich vermehrt die Frage der Besteuerung der Umsätze im Zusammenhang mit ICOs, sogenannten „Initial Coin Offerings“.
Wir raten Unternehmern, die in einem ICO eine neue Möglichkeit der schnellen Finanzierung ihres Unternehmens sehen, als auch Investoren in diesen Geschäftsmodellen, sich rechtzeitig fachkundig beraten zu lassen.
Legen Sie jetzt den Grundstein für eine optimale Beratung und kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns auf ein persönliches Kennenlernen!